„Die endgültige Streichung des §175 vor 15 Jahren markiert ein historisches Datum, da damit nach mehr als 120 Jahren die Strafverfolgung von schwulen Männern beendet wurde. Die Verfolgung, Verhaftung und Inhaftierung schwuler Männer in der Nachkriegszeit übertrifft die „Kommunistenverfolgung” der Nachkriegszeit, und stellt die wohl größte Menschenrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik dar.” So Andreas Günther, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft DIE LINKE.queer.
Günther weiter: „Wir müssen nun endlich auch die Opfer der Verfolgung in beiden deutschen Staaten rehabilitieren und entschädigen. Die Fraktion DIE LINKE im deutschen Bundestag hat hierzu einen Antrag erarbeitet, bei der sowohl Die Grünen , als auch die SPD in 1. Lesung generelles Wohlwollen signalisierten. Sie sollten den Worten Taten folgen lassen, damit die Opfer dieser Menschenrechtsverletzung endlich Gerechtigkeit widerfährt.”
Heute vor 15 Jahren schaffte der Deutsche Bundestag den sog. „Schwulenparagraphen” 175 endgültig ab und beendete damit eine mehr als 100jährige strafrechtliche Verfolgungsgeschichte. Der 1871 eingeführte §175 stellte die mann-männliche Sexualität unter Strafe. Die Nazis verschärften den §175, so dass bereits ein amouröser Blick zu einer Strafverfolgung führen konnte. 15.000 Männer wurden in Konzentrationslager gesteckt. Etwa 5.000 überlebten die Qualen nicht. In beiden deutschen Nachkriegsstaaten existierte der §175 weiter in der Bundesrepublik gar in Nazi-Fassung. 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik nach §175 verfolgt, verhaftet und inhaftiert. In DDR waren es etwa 3.000.
1968 bzw. 1969 wurde der §175 in beiden deutschen Staaten liberalisiert, in dem für homo- und heterosexuelle Jugendliche ein unterschiedliches Schutzalter galt. Erst im Zuge der Rechtsangleichung (die DDR hatte den „Schwulenparagraphen” bereits 1988 abgeschafft), beschloss der deutsche Bundestag die endgültige Streichung des §175.
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