5.2.2009 - Als "aus der politischen Mottenkiste von vorvorgestern" und "verantwortungslosen Umgang mit rechtlichen Verpflichtungen des Freistaates" bewertet Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher, die Weigerung der CDU-Landtagsmehrheit, den LINKE-Gesetzentwurf zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes auf Landesebene in Ausschüssen des Landtages weiterzuberaten.
"Es ist weltfremd und zeugt von einem überaus konservativen Weltbild, wenn die Thüringer CDU die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes abstreitet", so der Abgeordnete weiter. Da der Gesetzentwurf ausdrücklich als Projekt des Lesben- und Schwulenverbandes gekennzeichnet ist, "stellt die Ablehnung von CDU-Fraktion und Landesregierung in ganz besonderen Maß einen Schlag ins Gesicht der Lesben und Schwulen in Thüringen dar", so Hauboldt.
Es sei beschämend, "dass damit die CDU-Mehrheit durch ihre Leugnung des bestehenden Gleichstellungsbedarfs Thüringen sehenden Auges in der Position des bundesweiten Schlusslichts gefangen hält. Mit dieser Negativhaltung verstößt die Thüringer CDU offen gegen die Verfassung des Freistaates, die in Art 2 Abs. 3 ein Diskriminierungsverbot mit Blick auf die sexuelle Orientierung von Menschen enthält", kritisiert der justizpolitische Sprecher.
Die Verweigerung der CDU mache eine öffentliche politische Diskussion des Themas umso notwendiger, betont Hauboldt. Deshalb habe die Fraktion für den 26. Februar Referenten bzw. Vertreter des Schwulen- und Lesbenverbandes (lsvd) zu einer Veranstaltung eingeladen. Neben Mitgliedern des Thüringer Landesvorstands habe auch Manfred Bruns, Mitglied im Bundesvorstand und Verfasser des von der CDU abgelehnten Gesetzentwurfs, sein Kommen zugesagt. "Mit der Veranstaltung wollen wir auch für den ,Blick über den Thüringer Tellerrand' auf die Situation und Entwicklung der Gleichstellung von Lesben und Schwulen in anderen Bundesländern und in anderen europäischen Staaten sorgen", kündigt Hauboldt abschließend an.
DIE LINKE. Fraktion im Thüringer Landtag, 2009
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