Öffentliche Stellungnahme zur Erbschaftsteuerreform für eingetragene Lebenspartnerschaften
LebenspartnerInnen sollen im neuen Erbschaftsteuerrecht mit Ehepaaren gleichgestellt werden. Dies wird insbesondere für die Freibeträge gelten. LebenspartnerInnen werden wie EhegattInnen einen allgemeinen Freibetrag von 500.000 € und den Versorgungsfreibetrag von 256.000 € erhalten. Bisher belief sich der allgemeine Freibetrag für EhegattInnen auf 307.000 € und für LebenspartnerInnen auf 5.200 €. Den Versorgungsfreibetrag erhielten lediglich EhegattInnen. Zusätzlich bleiben selbstgenutzten Immobilien (Eigentumswohnung oder Eigenheim) steuerfrei, wenn der oder die Verbliebende (sowohl bei eingetragene Partnerschaften als auch Ehen) diese weiter bewohnen.
Bei den Steuersätzen bleibt jedoch alles beim Alten. EhegattInnen fallen in die Steuerklasse I (Erbschaftsteuer 7 bis 30 %) und LebenspartnerInnen weiterhin in die Steuerklasse III für Fremde (Erbschaftsteuer 30 bis 50 %). Auf die Beibehaltung dieser Diskriminierung hat die CDU/CSU bestanden.
Zweifellos stellt diese Reform einen riesengroßen Schritt für die Gerechtigkeit gegenüber Lesben und Schwule in der BRD seitens des Staates dar. Ganz zu schweigen von der Symbolkraft dieser Gesetzesänderung in Richtung Akzeptanz und Emanzipation, bedeutet sie darüber hinaus vor allem eine konkrete Erleichterung für die Betroffenen. Ist doch ab nun endlich die Gefahr gebannt, neben den Verlust des geliebten Menschen danach auch vor großen finanziellen Belastungen zu stehen, die in der Vergangenheit nicht selten auch den Zwangsverkauf der eigenen vier Wänden zu Folge hatten. Und es ist erfreulich, dass insbesondere CDU/CSU sich nicht länger sperrten diese Änderung zu ermöglichen, auch wenn den Konservativen freilich eine völlige Gleichstellung und Gerechtigkeit zu weit gingen, da sie auf die Beibehaltung der Erbschaftsteuersätzen pochten und dies auch so durchsetzen konnten.
Es wäre jedoch naiv zu glauben, dass die vollkommene Gleichberechtigung von Queers in absehbarer Zeit erreicht sei. Es gibt noch viel zu tun und es bestehen weiterhin eklatante Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen mit teilweise bedrohlichen Folgen. Zu nennen wären da beispielsweise die überfällige Novellierung des Transsexuellengesetzes (TSG), die Ungleichbehandlung im Steuerrecht und bezüglich Hartz IV bei eingetragenen Partnerschaften gegenüber der heterosexuellen Ehe, die systematische Diskriminierung von kirchlichen Arbeitgebern und der Umstand, dass die sexuelle Orientierung als Asylgrund nicht anerkannt ist. Punkte, die bislang kaum angesprungen wurden. Punkte, bei denen keine Änderung hin zum Positiven zu erkennen ist und bei denen die große Koalition aber beweisen könnte, dass neben den Schwulen und Lesben mit einem gewissen Vermögen, auch Queers, die z.B. in Armut leben, sich in prekären Arbeitsverhältnissen befinden, von Tod und Folter bedroht werden, als "gleichberechtigungswürdig" anzusehen sind und deren Situation endlich zu verbessern ist. Dann müsste sie sich auch nicht mehr die Behauptung gefallen lassen, dass die Erbschaftsteuerreform lediglich ein wahltaktisches Kalkül wäre, sondern zeigen, dass sie tatsächlich die Gleichberechtigung von Menschen gleich welcher sexueller Orientierung anstreben.
Jedoch bestehen besonders bei CDU/CSU dazu erhebliche und vor allem berechtigte Zweifel. Eine Partei, die durchsetzte, dass die lesbische Witwe mehr zu zahlen hat als die heterosexuelle. Eine Partei, die Hartz IV noch verschärfen will und es im Asylrecht auch tat.
Darum gilt es die Die Linke zu unterstützen, sie ist die einzige Partei im deutschen Bundestag, die glaubwürdig ohne Wenn und Aber für die Emanzipation von Menschen gleich welcher sexuellen Orientierung steht, die sich gegen die Armut per Gesetz stellt und die ein Grundrecht auf Asyl fordert.
Saarbrücken, den 16.11.2008
Conny Reinhard Beisitzerin und Schriftführerin für die Landesgemeinschaft Die Linke.queer Saarland
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